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AGB & Hausordnung

Allgemeine Geschäftsbedingungen der GSM Gastro-Service-Mittelsachsen GmbH

Mit dem Erwerb der Eintrittskarte bzw. dem Besuch der Freiberger Sommernächte akzeptiert der Besucher bzw. Eintrittskarteninhaber die nachfolgenden Vertragsbedingungen des Veranstalters:

  1. Jugendliche unter 14 Jahren haben nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten Zutritt.
    Jugendliche unter 18 Jahren dürfen sich nur bis 24.00 Uhr im Gelände aufhalten. Bei Disco- und Tanzveranstaltungen mit Alkoholausschank ist der Aufenthalt grundsätzlich erst ab 18 Jahre möglich.
    Es besteht Legitimationspflicht. Als Identitätsnachweis gelten Personalausweis, Reisepass und Aufenthaltstitel.
  2. Der Veranstalter hat keinen Einfluss auf die künstlerische Gestaltung, Länge, Inhalt und Lautstärke der Veranstaltung.
  3. Bei Konzerten oder Diskotheken kann aufgrund der Lautstärke Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden bestehen, für die der Veranstalter nicht haftbar gemacht werden kann. Wir empfehlen das Tragen von Gehörschutz bei entsprechenden Veranstaltungen.
  4. Es besteht kein Sitzplatzanspruch, wenn nicht ausdrücklich eine Platzkarte erworben wurde. Bei freier Platzwahl stellt der Veranstalter sicher, dass für jede gekaufte Karte ein Sitzplatz vorhanden ist. Der Veranstalter garantiert nicht, dass für mehrere Personen zusammenhängende Plätze gibt.
  5. Reservierungen sind nur im Biergarten über das Schloss-Café möglich. In Ausnahmefällen, z.B. bei beeinträchtigte Personen oder geladenen Gästen, behält der Veranstalter sich das Recht weiterer Reservierungen vor.
  6. Bei Eintreffen nach Beginn der Veranstaltung besteht kein Anrecht auf Einlass und den gebuchten Sitzplatz bis zu einer eventuellen Pause während der Veranstaltung. Ein Einlass in die Veranstaltungsräume kann jedoch im Einzelfall in Absprache mit dem Einlasspersonal erfolgen, wenn dieser keine Störung der anderen Besucher zur Folge hat.
  7. Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.
  8. Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist grundsätzlich nicht gestattet. Ausgenommen davon sind Getränke und Speisen für Kleinkinder (Babynahrung). Generell dürfen die Transportbehältnisse und Verpackungen für Speisen und Getränke weder sperrig, noch gefährlich, oder als Wurfgeschoss geeignet sein. Getränkedosen sind in keinem Fall gestattet. Der Ordnungsdienst ist befugt, Körper- und Taschenkontrollen durchzuführen und Besuchern mit unzulässigen Speisen oder Getränken den Zutritt zu verwehren.
  9. Auf dem Gelände des Schloss Freudenstein ist verboten
    1. das Mitbringen jeglicher Art von Glasbehältern und –flaschen, sowie das Mitbringen von Getränkedosen;
    2. jegliche Art von politischer Propaganda oder Handlungen, sowie die Äußerung, Verwendung oder Verbreitung von rassistischen, fremdenfeindlichen oder sonstigen radikalen, insbesondere rechtsradikalen Parolen, Gesten, Emblemen oder Symbolen
    3. das Mitführen von Waffen jeglicher Art;
    4. das Mitbringen jeglicher Art von Feuerwerkskörpern, pyrotechnischen Gegenständen, Gasflaschen (bengalisches Feuer, Leuchtkugeln, Rauchpulver, Rauchbomben, Wunderkerzen, leicht entzündliche Druckbehälter, etc.);
    5. das Entzünden von offenem Feuer;
    6. das Werfen mit Gegenständen jeglicher Art;
    7. das Mitführen von Tieren;
    8. die Verrichtung der Notdurft außerhalb der dafür vorgesehenen Toiletten;
    9. das Betreten von Bereichen, die für Besucher als nicht zugelassen gekennzeichnet sind: Bühne, Backstage, Garderoben, abgesperrte Bereiche;
    10. Sperrige und gefährliche Gegenstände;
    11. bauliche und sonstige Anlagen zu beseitigen, zu übersteigen oder zu erklettern;
    12. bauliche und sonstige Anlagen zu beschriften, zu bemalen oder zu bekleben.
  10. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Taschen- und Körperkontrollen durchzuführen. Der Ordnungsdienst darf Personen, auch durch den Einsatz technischer Hilfsmittel, dahingehend untersuchen, ob sie aufgrund von Alkohol oder Drogenkonsum oder wegen Mitführen von verbotenen Gegenständen ein Sicherheitsrisiko darstellen. Dem Ordnungsdienst ist Einsichtnahme in mitgeführte Behältnisse zu gestatten. Solange der Besucher keine angemessene Kontrolle zulässt, darf der Ordnungsdienst davon ausgehen, dass er gegen ein Zugangsverbot zu verstoßen beabsichtigt und aus diesem Grund den Eintritt/Aufenthalt auf dem Schlosshof zu verweigern.
  11. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere dann wenn ein Besucher auf dem Gelände eine Straftat begeht oder grob gegen die Hausordnung verstößt, ist der Inhaber des Hausrechts berechtigt, den Besucher von der Veranstaltung auszuschließen (gegen Rückerstattung des Nennwertes der Eintrittskarte).
  12. Bei Discoveranstaltungen empfehlen wir sportlich, elegante Abendgarderobe, d.h. Gäste in Berufsbekleidung, mit Sport-, Strand- und Bademoden, Herren mit ärmellosen Shirts und losem Schuhwerk, erhalten keinen Zutritt. Wir empfehlen Ihnen bei Tanzveranstaltungen eine etwas akkuratere und bedächtigere Kleidung zu tragen. Bei Mottoveranstaltungen gelten gegebenenfalls gesonderte Kleidungsvorschriften, auf deren Einhaltung das Einlasspersonal verpflichtet ist zu achten. Hierbei kommt Punkt 10 zur Anwendung.
  13. Ton- und Videomitschnitte sowie professionelle Fotoaufnahmen sind generell untersagt bzw. bedürfen der schriftlichen Genehmigung des Veranstalters.
  14. Die Eintrittskarte ist auf Verlangen vorzuzeigen. Bei Verlassen des Gebäudes oder des Veranstaltungsgeländes verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit.
  15. Vertragliche Beziehungen kommen durch den Erwerb der Eintrittskarte ausschließlich zwischen dem Erwerber und Inhaber der Eintrittskarte und dem Veranstalter zustande.
  16. Wird die Veranstaltung abgesagt, so erhält der Karteninhaber den Eintrittspreis gegen Rückgabe der Eintrittskarte bei der Vorverkaufsstelle zurück, bei der die Karte erworben wurde.
  17. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung örtlich und/oder terminlich zu verlegen. Rücknahme der Karte bei Terminverlegung ist nur bis zum Tage vor dem endgültigen Veranstaltungstermin möglich. Im Übrigen ist eine Rücknahme ausgeschlossen.
  18. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung das Vorprogramm zu ändern.
  19. Der Erwerb von Eintrittskarten zwecks Weiterverkaufs ist generell untersagt. Kaufen Sie Eintrittskarten nur an den bekannten Vorverkaufsstellen.
  20. Gutscheine haben, soweit nicht anders aufgedruckt, eine Gültigkeit von drei Jahren nach dem Jahr des Kaufs. Nach Ablauf dieser Gültigkeit ist ein Einlösen des Gutscheins nicht mehr möglich. Ein Geldwert wird nicht erstattet.
  21. Der Veranstalter ist nicht für verlorengegangene oder gestohlene Sachen verantwortlich.
  22. Auf dem Gelände der Freiberger Sommernächte werden Fotos und Videoaufnahmen angefertigt. Das aufgezeichnete Bild- und Videomaterial kann u. A. zur Öffentlichkeitsarbeit auf unserer Webseite www.freiberger-sommernaechte.de, Social Media Plattformen oder in Printmedien verwendet werden. Die Veröffentlichung ist nach Art. 6 Abs. 1 S.1 lit. F der DSGVO gestattet, da wir als Veranstalter ein berechtigtes Interesse daran haben, die eigenen Veranstaltungen zu veröffentlichen, zu dokumentieren sowie zukünftige Veranstaltungen mit den Aufnahmen vergangener Veranstaltungen zu bewerben. Der Veröffentlichung kann schriftlich per Post oder E-Mail widersprochen werden. Der Widerspruch von Minderjährigen muss durch den gesetzlichen Vertreter erfolgen!
  23. Veranstalter ist die GSM Gastro-Service-Mittelsachsen GmbH, AM Fürstenwald, 09599 Freiberg.
  24. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist 09599 Freiberg.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen der GSM Gastro-Service-Mittelsachsen GmbH für Flohmärkte der Freiberger Sommernächte

>> zur Händler-Anmeldung

Mit dem Betreten des Veranstaltungsgeländes (Innenhof des Schloss Freudenstein) erkennt der Aussteller und Besucher die AGB des Veranstalters an.

  1. Standvergabe: Die Standvergabe erfolgt im Vorfeld durch den zuständigen Projektleiter. Mit Zusendung der Bestätigungsmail erhält der jeweilige Händler seine Standnummer. Diese wird am Veranstaltungstag am jeweiligen Tisch vor Ort kenntlich gemacht.
    Änderungen der Standnummer oder Standposition bleiben dem Veranstalter ausdrücklich vorbehalten. Ein Anspruch auf einen bestimmten Standplatz besteht nicht. Den Anweisungen des Veranstalters und dessen Personals ist Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen können zum Ausschluss von der Veranstaltung führen. Die angegebenen verbindlichen Auf- und Abbauzeiten sind zwingend einzuhalten. Ein vorzeitiger Abbau ist nicht gestattet. Eine Einfahrt in den Schlosshof ist grundsätzlich nicht möglich. Be- und Entladung haben außerhalb des Veranstaltungsgeländes zu erfolgen.
  2. Standgebühr: Die Standgebühr ist am Veranstaltungstag vor Ort in bar zu entrichten. Die Zahlung erfolgt gegen Quittung.
  3. Stornierung: Eine Stornierung der Standanmeldung ist schriftlich vorzunehmen. Bei Stornierung fällt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 € an. Erfolgt die Stornierung weniger als 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn oder erscheint der Aussteller nicht, wird die volle Standgebühr fällig.
  4. Verantwortung und Haftung der Aussteller: Die Aussteller sind für ihren Standplatz, Verkaufsstand und ihr Warenangebot in vollem Umfang selbst verantwortlich. Sie haften für jeden Schaden, der durch sie selbst oder ihre Hilfspersonen verursacht wird.
  5. Marktzeiten: Es darf nur zu den festgelegten Marktzeiten verkauft werden. Der Abbau ist frühestens 30 Minuten vor Marktende erlaubt.
  6. Sauberkeit: Nach dem Abbau muss der Standbereich sauber und ordentlich verlassen werden. Abfälle und Müll sind vom Aussteller selbst zu entsorgen und mitzunehmen. Sollte der Standbereich nicht sauber hinterlassen werden, behält sich der Veranstalter vor, eine Reinigungsgebühr in Höhe von 50,00 € zu erheben.
  7. Freihaltung der Besuchergänge: Besuchergänge sind freizuhalten. Es ist nicht gestattet, Waren (Kleiderständer, Kartons oder Sonstiges) in die Besuchergänge zu stellen.
  8. Verkaufssortiment: Erlaubt ist ausschließlich der Verkauf von: Kleidung, Schuhen, Taschen, Accessoires, Schmuck, Parfum und Kosmetik. Andere Waren bedürfen der ausdrücklichen vorherigen Zustimmung des Veranstalters.
  9. Verbotene Waren und Inhalte: Grundsätzlich verboten ist das Anbieten von Waffen, Kriegsspielzeug, Uniformen seit 1933, NS-Emblemen, pornografischen Schriften und Medien jeglicher Art, Medikamenten, Chemikalien, lebenden Tieren sowie industriell gefertigten Neuwaren. Beim Verkauf von zeitgeschichtlichen oder militärhistorischen Gegenständen wird die Kenntnis der §§ 86 und 86a StGB vorausgesetzt. Eine anderweitige Nutzung, insbesondere zu propagandistischen Zwecken im Sinne dieser Vorschriften, ist verboten und kann strafrechtlich verfolgt werden.
    Darüber hinaus gilt:
    Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände sind das Anbieten, Bewerben oder Zurschaustellen politischer Propaganda sowie Waren mit extremistischen Inhalten untersagt. Hierzu zählen insbesondere:
    – Kennzeichen, Symbole und Parolen verfassungsfeindlicher Organisationen (§ 86a StGB),
    – rechtsextreme Codes, Slogans und Bildmotive (z. B. „88“, „18“, „Blood & Honour“, Runensymbole, einschlägige Szenemarken),
    – Bekleidungsstücke, Aufnäher, Sticker und sonstige Artikel, die ersichtlich extremistischen Szenen zuzuordnen sind oder menschenverachtende Inhalte transportieren.
    Der Veranstalter ist berechtigt, entsprechende Waren zu entfernen bzw. deren Verkauf zu untersagen. Bei Zuwiderhandlung kann der Standmietvertrag fristlos gekündigt und der Zutritt entzogen werden. Ein Anspruch auf Rückerstattung der Standgebühr besteht in diesem Fall nicht.
  10. Verzehrwaren: Der Verkauf von zum Verbrauch bestimmten Waren ist verboten. Dies betrifft unter anderem Lebensmittel, Getränke sowie Putz- und Waschmittel.
  11. Gewerbliche Aussteller: Gewerbliche Aussteller müssen, sofern sie an Werktagen an Märkten teilnehmen, im Besitz einer gültigen Reisegewerbekarte sein. Die in der Reisegewerbekarte eingetragene Person muss selbst anwesend sein. Alle angebotenen Waren müssen in der Reisegewerbekarte eingetragen sein. Aussteller erklären sich damit einverstanden, diese auf Verlangen des Veranstalters vorzuzeigen.
  12. Bereitgestellte Ausstattung: Sofern Tische und Stühle durch die GSM Gastro-Service-Mittelsachsen GmbH zur Verfügung gestellt werden, erfolgen Auf- und Abbau ausschließlich durch das Personal der GSM. Bei Beschädigung der bereitgestellten Ausstattung durch den Nutzer trägt dieser die entstehenden Reparatur- bzw. Wiederbeschaffungskosten.
  13. Haftung des Veranstalters: Jeder Aussteller und Besucher nimmt an der jeweiligen Veranstaltung auf eigenes Risiko und eigene Gefahr teil. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Personen- oder Sachschäden jeglicher Art, insbesondere nicht für Ware der Aussteller, weder bei Verlust noch bei Beschädigung, außer bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Eltern haften für ihre Kinder.
  14. Änderungen und Ausfälle: Für Änderungen oder eventuelle Ausfälle der Veranstaltung übernimmt der Veranstalter keine Haftung. Änderungen bleiben dem Veranstalter jederzeit vorbehalten.
  15. Höhere Gewalt: Bei vorzeitigem Abbruch oder Absage der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt (unter anderem, aber nicht ausschließlich Starkregen, Sturm, Hagel, Überschwemmung etc.) erfolgt keine Erstattung der Standgebühren.
  16. Veranstalter: Veranstalter ist die GSM Gastro-Service-Mittelsachsen GmbH, Am Fürstenwald, 09599 Freiberg.
  17. Gerichtsstand: Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist 09599 Freiberg.

Anreise­möglichkeiten

Das Schloss Freudenstein liegt im Herzen der Stadt Freiberg und ist Austragungsort der Freiberger Sommernächte. Sie erreichen uns wie folgt:

Anreise mit dem Auto

Schloss Freudenstein
Schlossplatz 4, 09599 Freiberg

Anreise über die Autobahn A4

Fahren Sie auf der A4 von Chemnitz bzw. Dresden kommend bis zur Ausfahrt Siebenlehn. Folgen Sie der B101 Richtung Freiberg. In Freiberg fahren Sie an der Kreuzung Wallstr./ Leipziger Str. links in die Wallstraße. Nach ca. 50 m biegen Sie links auf den Schlossplatz ein.

Anreise über die Bundesstraße

Aus Richtung Dresden
Fahren Sie auf der B173 von Dresden kommend in Richtung Freiberg. In Freiberg fahren Sie an der Kreuzung Wallstr./ Bebelplatz rechts in die Wallstraße und nach ca. 400 m rechts auf den Schlossplatz ein.

Aus Richtung Chemnitz
Fahren Sie auf der B173 von Chemnitz kommend in Richtung Freiberg. In Freiberg fahren Sie an der Kreuzung Wallstr./ Chemnitzer Str. links in die Wallstraße und nach ca. 400 m rechts auf den Schlossplatz ein.

Parkmöglichkeiten

Sie haben die Möglichkeit folgende Parkplätze zu nutzen:

  • Schlossplatz
  • Parkplatz am Museum, Untermarkt
  • Parkhaus Tivoli, Beethovenstraße
  • Parkplatz Messeplatz, Winklerstraße
  • Parkplatz Obermarkt

Anreise mit dem Bus

Haltestelle Schloßplatz

Sie haben die Möglichkeit folgende Buslinien zu nutzen:
Freiberger Stadtverkehr: Linie B
Regionalverkehr: Linie 745, 747, 749, 750, 755

Fahrplanauskünfte erhalten Sie unter folgenden Link:
RegioBus

Anreise mit der Bahn

Bahnverbindungen erhalten Sie direkt über die Website der Deutschen Bahn oder die Webseite der Freiberger Eisenbahn

Ab dem Freiberger Bahnhof verkehren die Linien B, 745, 749 zum Schlossplatz.

Gastronomie

Schloss-Café

Schloss Cafe Logo

 

Mitten im Herzen von Freiberg finden Sie unser Café in den Räumlichkeiten des Schloss Freudenstein. Bei uns können Sie sich bei einer Tasse Kaffee und einem Stück Kuchen entspannen oder auch eine warme Köstlichkeit zu sich nehmen und sich über Besucherziele in und um Freiberg informieren. In unserem Café bieten wie Ihnen eine breite Auswahl an Speisen und Getränken. Unsere renovierten Räume sind außerdem gut geeignet für Konferenzen, Tagungen und Feiern im größeren und kleineren Kreis. In den Sommermonaten finden Sie unseren Biergarten im Schlosshof und auf dem Schlossplatz.

Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Internetseite www.schloss-cafe-freiberg.de.

Telefon: 03731 / 168 76 67, E-Mail: schlosscafe(at)event-gsm.de

ÖFFNUNGSZEITEN
Dienstag – Sonntag 11:00 – 18:00 Uhr
feiertags ab 10:00 Uhr
Montag Ruhetag

Vorverkaufs­stellen

Tickets erhalten Sie an folgenden Vorverkaufsstellen:

Schloss-Café, im Schloss Freudenstein - Schlossplatz 4, 09599 Freiberg

Tivoli Freiberg - Dr. Külz Str. 3, 09599 Freiberg

Tourist-Information Silberstadt Freiberg - Schlossplatz 6, 09599 Freiberg

Taschenbuchladen - Burgstr. 34, 09599 Freiberg

Freie-Presse-Shop - Kirchgäßchen 1, 09599 Freiberg

Kinopolis Freiberg - Chemnitzer Str., 09599 Freiberg (nur Tickets für Filmnächte)

Mittelsächsisches Theater - Schlossplatz 6, 09599 Freiberg (nur Tickets für Philharmoniekonzerte und Theatervorstellungen)

Freddy Fresh Pizza - Frauensteiner Str. 60, 09599 Freiberg (nur Tickets für Jumping Fitness)

Oder online unter www.eventim.de

Die Preise in den einzelnen Vorverkaufsstellen, online und an der Abendkasse können von den genannten Vorverkauspreisen (VVK) abweichen.

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